Für wen ist
Ergotherapie – und wofür?
Ergotherapie hilft Menschen jeden Alters – vom Vorschulalter bis ins hohe Alter. Ein Kind hat Schwierigkeiten in der Schule. Eine Hand funktioniert nach einer OP nicht mehr. Ein Angehöriger braucht nach einem Schlaganfall Unterstützung. Oder der Alltag fühlt sich überfordernd an.
Gezielte Verbesserung von Beweglichkeit, Kraft und Koordination – besonders bei Einschränkungen der Grob- und Feinmotorik.
Förderung der Wahrnehmungsverarbeitung und Koordination – bei Gleichgewichtsstörungen, Sensibilitätsausfällen oder räumlichen Orientierungsproblemen.
Unterstützung bei Depression, Angststörungen oder Burnout – mit dem Ziel, Alltagsstruktur und Belastbarkeit wiederherzustellen.
Gezieltes Training von Gedächtnis, Aufmerksamkeit und Konzentration – besonders nach neurologischen Erkrankungen oder bei altersbedingtem Abbau.
Ergänzende Behandlung mit Wärme- oder Kältetherapie zur Schmerzlinderung und Verbesserung der Gewebedurchblutung.
Beratung zu Hilfsmitteln und Wohnraumanpassung, damit der Alltag trotz Einschränkungen selbstständig bewältigt werden kann.

Unsere Fachbereiche:
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Außerhalb der Sprechzeiten hinterlegen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter – wir rufen Sie zurück.
FAQ - Häufige Fragen zur Ergotherapie
In der Ergotherapie üben wir Tätigkeiten, die im Alltag wichtig sind – vom Anziehen und Kochen bis zum Schreiben und Greifen. Welche Tätigkeiten konkret trainiert werden, hängt von Ihrer Situation ab. Wir kombinieren Beratung, Übung und Hilfsmittel. Ergotherapie ist ärztlich verordnet und wird von den Krankenkassen bezahlt.
Wir behandeln alle Altersgruppen – vom Kleinkind bis zum Senior. Häufige Gründe: Entwicklungsverzögerungen, Schlaganfall, Parkinson, orthopädische und psychische Einschränkungen.
Ja. Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel. Mit ärztlicher Verordnung übernimmt Ihre Krankenkasse die Behandlungskosten – das gilt für alle gesetzlichen und privaten Kassen. Erwachsene zahlen die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Verordnung plus 10 % der Behandlungsgebühren. Kinder und Jugendliche unter 18 sind befreit.
Ja. Bei eingeschränkter Mobilität – durch Krankheit, Verletzung oder im Alter – kommen wir zu Ihnen, wenn der Arzt einen Hausbesuch verordnet. Wir klären die Voraussetzungen gerne gemeinsam mit Ihnen.
Eine Verordnung ist in der Regel 28 Tage ab Ausstellung gültig – die Behandlung muss in dieser Frist beginnen. Bei dringendem Bedarf verkürzt sich die Frist auf 14 Tage. Wir helfen Ihnen, einen passenden Termin zu finden.
Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie uns an. Wir nehmen uns Zeit, Ihre Situation anzuhören, und sagen Ihnen offen, ob Ergotherapie passt – oder welche andere Form der Unterstützung sinnvoller wäre.

